Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die FINOP AG – nachfolgend FINOP genannt – ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kloten. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als ungebundener Versicherungsvermittler. Ein Auftrag für Mandanten der FINOP wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet. Zusätzlich werden Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Bereich Vermögensanlagen, Hypotheken und Vorsorge- & Pensionsplanung angeboten.

Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)

Ihre Ansprechpartnerin 

FINOP ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetragen im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01424333, erstmalige Registrierung 14.02.2023. FINOP ist gemäss Finanzdienstleistungsgesetz der Ombusstelle FINSOM (www.finsom.ch) in Martigny angeschlossen und alle Berater sind im Beraterregister von BX Swiss AG (www.regservices.ch) registriert. Weitere Informationspflichten im Geltungsbereich des Finanzdienstleistungsgesetztes (FIDLEG) werden auf den entsprechenden Antragsdokumenten erfüllt.

Vertragsbeziehungen 

Als unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet FINOP je nach Versicherungsbedarf der Mandanten mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen in allen Versicherungszweigen zusammen.

Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von BSC einschränken könnten.

Aus- und Weiterbildung

Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an FINOP bzw. BSC.

Haftung 

Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei gilt als die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann.

Datenschutz 

Um die mit der Auftraggeberin vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, werden die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben über vergangene Schadenfälle, Gesundheitszustand, Lohnangaben etc.) bearbeitet und an Versicherungsunternehmen und/oder Vorsorgeeinrichtungen übermittelt. Dabei werden die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Daten werden bei der FINOP und BSC physisch und/oder in elektronischer Form aufbewahrt. Die Zwecke der Datenbearbeitung, die Aufbewahrung der Daten, die Übermittlung der Daten und weitere wichtige Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung: https://www.finop.ch/datenschutz/

Haftung

FINOP haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen. FINOP verfügt über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die FINOP nicht dafür.

Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die FINOP. Diese umfasst einzig das Produktemarketing, Erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Mit Ausnahme der soeben erwähnten Tätigkeiten von BSC erbringt FINOP sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Riskmanagements, der Beratung der Mandanten. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die FINOP. Die Haftung der BSC ist, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Mandanten ausgeschlossen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.

Im Bereich der Finanzberatung, der Vermittlung von Hypotheken und der Erstellung von Vorsorge- & Pensionsplanungen gilt zusätzlich folgendes: Unsere erstellten Lösungen enthalten unverbindliche Richtwerte und dienen der Darstellung möglicher Vorsorge- und Finanzlösungen. FINOP und der Berater übernehmen keinerlei Verantwortung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität aller Informationen, Berechnungen sowie Massnahmen und Lösungsvorschläge. Diese sind rein indikativ und unverbindlich. FINOP und der Berater übernehmen zudem keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, die im Rahmen der Beratung und der darin enthaltenen Lösungsvorschläge erfolgt sind. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus dem Gebrauch der Lösungen ergeben, ist ausgeschlossen. Allfällige Vermögensdispositionen erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Die in der erstellten Lösung enthaltenen Werte und

Grafiken basieren auf Angaben des Mandanten sowie auf Annahmen und Richtwerten, die möglicherweise nicht alle relevanten Parameter berücksichtigen, sowie Veränderungen unterliegen und nicht garantiert werden können. Die dargestellten

Werte und Grafiken vermitteln Anhaltspunkte zur möglichen zukünftigen Entwicklung. Die Entwicklung in der Vergangenheit ist kein Indikator für die Entwicklung in der Zukunft. Die tatsächlichen künftigen Werte können erheblich von den dargestellten Werten abweichen. Aus den dargestellten Werten lassen sich keine Ansprüche gegenüber FINOP oder dem Berater ableiten. Bei der Beratung wird auf die Wahl steuerlich möglichst vorteilhafter Lösungsmöglichkeiten und Anlagemöglichkeiten geachtet. Die erstellte Lösung kann weder auf die Vielzahl weiterer Einzelheiten, Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten eingehen, noch eine Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Eine Haftung oder Gewähr für steuerliche Auswirkungen jeglicher Art wird von FINOP oder vom Berater nicht übernommen. Bei der Steuerbelastung wird von den aktuell geltenden Werten und den heute geltenden gesetzlichen Grundlagen ausgegangen. Gesetzesänderungen und behördliche oder richterliche Praxisänderungen oder Auflagen bleiben vorbehalten. Wir empfehlen erstellte Vorsorge- und Pensionsplanungen bei geändertem Bedarf, sowie in regelmässigen Zeitabständen neu überprüfen zu lassen.

Datenschutz / Geheimhaltung

Die MitarbeiterInnen der BSC und der FINOP unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der FINOP (www.finop.ch) abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.

Bei Firmenkunden informieren die Verantwortlichen alle Personen, bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B. BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der FINOP und der BSC finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

 Entschädigung

Honorar

Der Mandant schuldet der FINOP für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:

  1. Individuell vereinbartem Honorar
  2. Preisliste der FINOP
  3. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt
  4. Ohne Abrechnung, das heisst, die FINOP vereinnahmt die Entschädigung der Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren für die erbrachten Dienstleistungen. Der Mandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe solcher Entschädigungen.

 Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der FINOP AG betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen. FINOP verpflichtet sich, die Offenlegung der Entschädigung nach Art. 45b VAG gegenüber den Mandanten vorzunehmen.

Entschädigungen von Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren Gesellschaften

Der Mandant ist sich bewusst und ausdrücklich darüber informiert, dass die FINOP im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die FINOP solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die FINOP diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.

Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach Ziffer d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere

Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren

Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Der Mandant wurde im Zusammenhang mit der Beratung resp. einem Abschluss über die Entschädigung informiert. Er hat zudem das Recht, jederzeit Informationen zu den genauen Entschädigungen zu bekommen. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.

Dienstleistungen

Die FINOP berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung und Bewirtschaftung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen

Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall.

Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet. Weiter vermittelt FINOP Anlageprodukte, Hypotheken und erstellt Vorsorge- und Pensionsplanungen.

Mandantenangaben / Legitimationsprüfung

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die FINOP an- resp. weiterzugeben.

Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Eine Anzeigepflichtverletzung kann nach Versicherungsvertragsgesetz zu einer Kündigung des Versicherungsvertrags durch das Versicherungsunternehmen führen. Die FINOP verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Weiter verpflichtet sich FINOP, den Kunden über mögliche Folgen von Anzeigepflichtverletzungen aufzuklären. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die FINOP die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die FINOP die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der FINOP umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstat-sachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der FINOP umgehend mitzuteilen.

Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, ist die Haftung von FINOP soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Copyright

Die von der FINOP abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/FINOP) an seinem geistigen Eigentum schützt.

Sonstiges

Die FINOP behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuellen AGB’s können auf der Webseite der FINOP unter www.finop.ch abgerufen werden.

Salvatorische Klausel 

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der FINOP gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der FINOP.

Offenlegung der Entschädigungen nach Art. 45b Versicherungsaufsichtsgesetz

Für die Erbringung der Dienstleistungen erhält FINOP von den Versicherungsunternehmen oder Dritten eine marktübliche Courtage, welche in den offerierten Prämien enthalten ist. Die Entschädigungen der Versicherungsunternehmen an FINOP sind abhängig von der jeweiligen Prämienhöhe und der Versicherungsbranche. FINOP hat mit den Versicherungsunternehmen oder Dritten folgende Courtagesätze vereinbart:

*Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktespezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 120%.

Die Entschädigungen bei Hypotheken und Beratungsdienstleistungen werden in gesonderten Vereinbarungen schriftlich mitgeteilt.

Der Mandant hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Information nach Art. 45 VAG und Offenlegung der Entschädigungen nach Art. 45b VAG ausgehändigt bekommen und erklärt sich mit diesen einverstanden.